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Generalsekretariat Stab

Senat

Der Senat setzt sich aus der gesamten Professorenschaft sowie den Delegierten der Stände zusammen. Er stellt zuhanden des Universitätsrats Antrag auf Wahl des Rektors oder der Rektorin sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Der Senat kann überdies zu weiteren Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)

Seit dem 1. April 2025 verfügt der Senat über einOrganisationsreglement (OrgR Senat) mit einer
Geschäftsleitung und neuen Rechten (Rechte und Geschäftsleitung Senat). Anträge an den Senat sind bis drei Monate vor der Sitzung in schriftlicher Form einzureichen.

Der Senat kommt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen. Die Sitzungen werden von der Geschäftsleitung des Senats vorbereitet. Die Stände können je 3% der Anzahl Professorinnen und Professoren entsenden. Zurzeit umfasst der Senat über 850 stimmberechtigte Mitglieder. Der Vorsitz obliegt dem Rektor.

Weiterführende Informationen

Geschäftsstelle Senat

Céline Gloor, wissenschaftl. Stabsmitarbeiterin

E-Mail

Geschäftsleitung Senat

Der Senat verfügt seit dem 1. April 2025 über eine Geschäftsleitung (§ 2 OrgR Senat). Dieser steht der Rektor vor. Neben dem Rektor haben die Vertretung und die Stellvertretung der Professorenschaft im Universitätsrat ex officio Einsitz. Die Generalsekretärin gehört der Geschäftsleitung mit beratender Stimme an. Der Senat kann bis zu zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder des Senats in die Geschäftsleitung entsenden.

Die Geschäftsleitung bereitet die Geschäfte und die Sitzungen des Senats vor. Sie hat insbesondere das Recht, zusätzlich zu den bei ihr angemeldeten Geschäften in eigener Kompetenz Geschäfte zur Behandlung zu traktandieren.

Organisationsreglement des Senats der Universität Zürich (OrgR Senat)

Termine Senatssitzungen 2025

Montag, 02. Juni 2025
Beginn: 16:30 Uhr

Montag, 24. November 2025
Beginn: 16:30 Uhr

Die Einladungen werden jeweils ca. 3 Wochen vorher verschickt.