Senat
Der Senat setzt sich aus der gesamten Professorenschaft sowie den Delegierten der Stände zusammen. Er stellt zuhanden des Universitätsrats Antrag auf Wahl des Rektors oder der Rektorin sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Der Senat kann überdies zu weiteren Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)
Seit dem 1. April 2025 verfügt der Senat über einOrganisationsreglement (OrgR Senat) mit einer
Geschäftsleitung und neuen Rechten (Rechte und Geschäftsleitung Senat). Anträge an den Senat sind bis drei Monate vor der Sitzung in schriftlicher Form einzureichen.
Der Senat kommt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen. Die Sitzungen werden von der Geschäftsleitung des Senats vorbereitet. Die Stände können je 3% der Anzahl Professorinnen und Professoren entsenden. Zurzeit umfasst der Senat über 850 stimmberechtigte Mitglieder. Der Vorsitz obliegt dem Rektor.